1 Geltungsbereich
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten zusätzlich zu allen bestehenden und zukünftigen Verträgen mit Gennady Tiwrowski (nachfolgend "das Unternehmen" genannt), einschließlich Mietverträgen, Dienstleistungsverträgen, Werkverträgen und anderen Lieferungen und Leistungen. Abweichende Bedingungen des Vertragspartners gelten nur, wenn das Unternehmen diese ausdrücklich schriftlich anerkannt hat. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB den Vereinbarungen in individuellen Verträgen mit des Mieters widersprechen, haben die individuellen Vereinbarungen Vorrang vor den AGB. Der Begriff "Mieter bzw. die Mieterin" in diesen AGB bezieht sich sowohl auf Unternehmer als auch Verbraucher im Sinne der §§ 13 und 14 BGB.
2 Angebot und Vertragsabschluss
Das Unternehmen stellt auf Anfrage des Mieters ein verbindliches Angebot vor, das den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unterliegt. Durch die Erteilung des Auftrags, sei es schriftlich, mündlich oder elektronisch, erklärt der Mieter bzw. die Mieterin seine Absicht, einen Vertrag abzuschließen. Um jegliche Art von Vertragsabschluss zu ermöglichen, ist die Volljährigkeit des Mieters erforderlich. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, das Vertragsangebot innerhalb einer Woche nach Erhalt anzunehmen. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn das Unternehmen des Mieters eine schriftliche Auftragsbestätigung erteilt, es sei denn, die Mietgegenstände wurden des Mieters bereits zuvor übergeben. In diesem Fall kommt der Mietvertrag mit der Übergabe der Mietgegenstände zustande. Der Inhalt und der Umfang des Mietvertrags entsprechen der schriftlichen Auftragsbestätigung des Unternehmens. Die Angaben zu den Produkteigenschaften in Angeboten und begleitenden Unterlagen stellen keine Garantien oder zugesicherten Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden in der Auftragsbestätigung ausdrücklich erwähnt. Zusätzliche Leistungen, die über die Vermietung hinausgehen, wie der Auf- und Abbau der Ausstattung, die Montage und Demontage von Zelten oder der Spülservice für vermietete Gläser, müssen ausdrücklich vereinbart und in der Auftragsbestätigung gesondert aufgeführt werden.
3 Zahlungsbedingungen
Die Bezahlung der Mietsache erfolgt zum Zeitpunkt der Überlassung zur vorübergehenden Nutzung gemäß den Zahlungsbedingungen im Vertrag. Der Vermieter verlangt eine Kaution für das Mobiliar und die Ausstattung, die im Falle von Verspätung, Verlust oder Sachbeschädigung als Schadensersatzgarantie dient. Bei einer Beschädigung oder verspäteten Rückgabe behält sich der Vermieter das Recht vor, die Kaution einzubehalten. Sollten die Kosten für Verspätung, Reparatur oder Ersatz jedoch deutlich höher sein als die Kautionssumme, wird des Mieters eine entsprechende Rechnung ausgestellt, um den Restbetrag per Überweisung oder Barzahlung zu begleichen.
3.1 Bezahlmöglichkeiten:
Vor Ort gelten die Zahlarten, die beim Angebot vereinbart wurden. Wir unterstützen die Zahlungsmethoden Vorkasse, PayPal, Sofortüberweisung und Barzahlung.
4 Abholung oder Anlieferung und Rückgabe
Die Übergabe von Mobiliar und Ausstattung erfolgt gemäß dem Obligationsaufkommen, und der Zeitraum und der Anlieferungsort, falls erforderlich, werden dort mit den zusätzlichen Vereinbarungen getroffen.
4.1 Der Mieter bzw. die Mieterin verpflichtet sich, das Mietgut vor Beschädigung, Verlust oder Diebstahl zu schützen. Im Falle von Beschädigungen oder Verlust ist der Mieter bzw. die Mieterin verpflichtet, den Vermieter unverzüglich zu informieren und alle erforderlichen Maßnahmen zur Begrenzung des Schadens zu ergreifen.
4.2 Der Mieter bzw. die Mieterin ist für die Reinigung des Mietgutes verantwortlich. Das Mietgut ist in demselben Zustand zurückzugeben, in dem es erhalten wurde, mit Ausnahme von normaler Abnutzung. Bei Rückgabe des Mietgutes in einem verschmutzten oder beschädigten Zustand behält sich der Vermieter das Recht vor, Reinigungs- oder Reparaturkosten des Mieters in Rechnung zu stellen.
4.3 Der Mieter bzw. die Mieterin ist nicht berechtigt, Änderungen am Mietgut vorzunehmen oder es zu reparieren, es sei denn, er hat hierzu ausdrücklich die schriftliche Zustimmung des Vermieters erhalten.
4.4 Bei der Abholung oder Anlieferung der Mietgegenstände ist es erforderlich, dass der Mieter bzw. die Mieterin einen gültigen Ausweis vorlegt. Diese Ausweispflicht dient der Identifikation und Sicherstellung, dass die Mietgegenstände tatsächlich an den berechtigten Mieter bzw. die Mieterin übergeben werden. Falls der Mieter bzw. die Mieterin keinen gültigen Ausweis vorlegen kann oder die Identifikation nicht erfolgreich ist, behalten wir uns das Recht vor, die Bereitstellung der Mietgegenstände zu verweigern. Die Ausweispflicht stellt sicher, dass die Vermietung rechtmäßig und zuverlässig erfolgt.
4.5 Bei der Abholung der Mietgegenstände ist der Mieter bzw. die Mieterin verpflichtet, sicherzustellen, dass der vereinbarte Zeitpunkt für die Abholung eingehalten wird und die Mietgegenstände frei zugänglich und bereit zur Abholung sind. Sollte der Mieter bzw. die Mieterin diesen Anforderungen nicht nachkommen und zusätzlicher Aufwand oder Verzögerungen bei der Abholung entstehen, behält sich der Vermieter das Recht vor, die entstandenen Kosten für den Mehraufwand in Rechnung zu stellen. Falls aufgrund solcher Verzögerungen weitere Abholungen beeinträchtigt werden, weil wir bei anderen Kunden zu spät eintreffen, werden die entsprechenden Kosten ebenfalls in die Rechnung gestellt. Dies dient der Sicherstellung eines reibungslosen Ablaufs und einer effizienten Nutzung unserer Dienstleistungen.
5 Transport und Installation
5.1 Die Anlieferung durch den Firmen-Transport wird als Zusatzleistung zum Firmen-Tarif vergütet.
5.2 Die Installation wird als Zusatzleistung zum Firmen-Tarif vergütet.
5.3 Die Selbstanlieferung durch das Transportmittel des Mieters bzw. der Mieterin ist zulässig, wenn dieser alle Voraussetzungen für den sicheren Transport der entsprechenden Möbel und Einrichtungen geschaffen hat. Bitte denken Sie daran, dass alle Mietgegenstände unser Eigentum sind, daher behalten wir uns das Recht vor, einen ordnungsgemäßen Transport zu verlangen. Der Transport von Möbeln und Einrichtungsgegenständen mit Fahrzeugen mit verschmutztem Innenraum, ohne Transportgurte sowie mit unordentlichen Ladern ohne persönliche Schutzausrüstung ist nicht gestattet.
6 Haftung und Versicherung
Der Mieter bzw. die Mieterin haftet für alle Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch oder Fahrlässigkeit entstehen. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden, die des Mieters oder Dritten durch den Gebrauch des Mietgutes entstehen.
6.1 Der Mieter bzw. die Mieterin ist verpflichtet, eine angemessene Versicherung für das Mietgut abzuschließen und dem Vermieter den Nachweis über die Versicherung vorzulegen.
6.2 Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Naturkatastrophen oder andere unvorhersehbare Ereignisse verursacht werden.
6.3 Der Vermieter haftet ebenfalls nicht für Schäden, die an Personen entstehen, wenn das Mietgut in einem unsachgemäßen Zustand verwendet wird und der Vermieter darüber nicht informiert wurde.
7. Höhere Gewalt
Sofern ein verbindlicher Liefer- oder Leistungstermin oder eine festgesetzte Liefer- oder Leistungsfrist vereinbart ist und Ereignisse höherer Gewalt auftreten, das heißt unvorhersehbare Umstände, die nicht verschuldet sind und länger als 14 Kalendertage andauern, wird Gennady Tiwrowski den Mieter bzw. die Mieterin rechtzeitig schriftlich darüber informieren. In einem solchen Fall ist Gennady Tiwrowski berechtigt, die Lieferung oder Leistung um den Zeitraum der Behinderung zu verschieben oder sich hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils des Vertrags ganz oder teilweise zurückzuziehen, sofern Gennady Tiwrowski seinen vorherigen Informationspflichten nachgekommen ist, das Beschaffungsrisiko nicht übernommen hat und das Leistungshindernis nicht nur von vorübergehender Natur ist.
8. Rückgabe des Mietgutes
Das Mietgut ist zum vereinbarten Zeitpunkt und am vereinbarten Ort zurückzugeben. Bei verspäteter Rückgabe behält sich der Vermieter das Recht vor, des Mieters zusätzliche Kosten in Rechnung zu stellen. Die Höhe dieser Kosten entspricht dem vereinbarten Zinssatz für die Vermietung und wird für jeden weiteren Tag der Verspätung berechnet.
8.1 Der Mieter bzw. die Mieterin ist verpflichtet, das Mietgut ordnungsgemäß zu verpacken und für den Transport zu sichern.
8.2 Bei Rückgabe des Mietgutes prüft der Vermieter den Zustand des Mietgutes. Bei Beschädigungen oder Verlust behält sich der Vermieter das Recht vor, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
8.3 Die Rückgabe des Mietgutes beendet den Mietvertrag, sofern keine weiteren Vereinbarungen zwischen des Mieters und dem Vermieter getroffen wurden.
9 Rauchverbot
9.1 Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass in allen unseren Zelten ein striktes Rauchverbot gilt. Diese Maßnahme dient dem Schutz vor Brandgefahr.
9.2 Sollten die Mietgegenstände wie Möbeln, Hussen oder Tischdecken aufgrund von Beschädigungen durch Asche oder ähnliche Ursachen in Mitleidenschaft gezogen werden, ist der Mieter bzw. die Mieterin verpflichtet, diese Gegenstände in vollem Umfang zu ersetzen. Die entstehende Summe ist vom Mieter sofort zu begleichen. Dies dient der Wiederherstellung der Mietgegenstände und der Aufrechterhaltung ihrer Qualität für zukünftige Vermietungen.
9.3 Im Falle einer festgestellten Rauchnutzung in unseren Zelten, trotz des ausdrücklichen Rauchverbots, wird dem Mieter bzw. der Mieterin eine zusätzliche Reinigungspauschale in Rechnung gestellt. Diese Reinigungspauschale wird erhoben, um sicherzustellen, dass das Zelt in einem rauchfreien und hygienischen Zustand an nachfolgende Kunden übergeben werden kann. Die Höhe dieser Reinigungspauschale wird entsprechend den entstandenen Reinigungskosten festgelegt und ist unverzüglich vom Mieter zu begleichen.
11 Gefahrenübergang und Akzeptanz der AGB
11.1 Gemäß den rechtlichen Bestimmungen geht die Gefahr auf den Mieter über, sobald dieser die Geschäftsräume des Vermieters verlässt oder das Paket vom Paketdienstleister entgegennimmt. Im Falle der Rückgabe des Pakets geht die Gefahr mit der Abgabe des Pakets bei DHL oder der Übergabe des Pakets an den Paketboten vom Mieter auf das Transportunternehmen über. Diese Regelungen dienen dazu, die Haftung und Verantwortung klar zu regeln und den rechtlichen Rahmen für den Umgang mit dem Mietgut zu gewährleisten.
11.2 Mit der Bestätigung des Auftrags durch den Mieter bzw. die Mieterin erklärt dieser ausdrücklich, dass er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Vermieters unter https://bi-verleih.de/agb gelesen, verstanden und akzeptiert hat. Die AGB regeln die Bedingungen, unter denen dieser Vertrag abgeschlossen wird, einschließlich aller Rechte und Pflichten der Vertragsparteien. Die Akzeptanz der AGB erfolgt durch die Bestätigung des Vertragsangebots.
11.3 Durch die Annahme des Vertragsangebots verpflichtet sich der Mieter bzw. die Mieterin zur Einhaltung aller in den AGB festgelegten Bestimmungen und Regelungen. Etwaige abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und müssen von beiden Vertragsparteien ausdrücklich bestätigt werden.
12 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
12.1 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
12.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
12.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Vermieters.
12.4 Diese AGB sind vollständig und abschließend und ersetzen alle vorherigen Vereinbarungen oder Absprachen zwischen des Mieters und dem Vermieter in Bezug auf das Mietgut.
12.5 Der Vermieter behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern oder zu ergänzen. Änderungen oder Ergänzungen werden des Mieters schriftlich mitgeteilt und treten zu dem in der Mitteilung angegebenen Zeitpunkt in Kraft, sofern der Mieter bzw. die Mieterin nicht innerhalb einer angemessenen Frist schriftlich widerspricht.
12.6 Der Mieter bzw. die Mieterin erklärt sich damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten, die im Rahmen dieses Vertrags erhoben werden, zum Zwecke der Vertragsabwicklung und der Erfüllung gesetzlicher Vorgaben gespeichert und verarbeitet werden dürfen.
12.7 Diese AGB sind für den Vermieter und den Mieter bzw. die Mieterin bindend sowie für ihre jeweiligen Rechtsnachfolger, Erben und rechtlichen Vertreter.
12.8 Alle Mitteilungen oder Benachrichtigungen im Rahmen dieses Vertrags sind schriftlich vorzunehmen und gelten als zugestellt, wenn sie per Einschreiben oder per E-Mail an die zuletzt bekannte Adresse des Vermieters oder des Mieters bzw. der Mieterin gesendet werden.
12.9 Diese AGB sind in deutscher Sprache verfasst. Bei etwaigen Übersetzungen in andere Sprachen ist die deutsche Fassung maßgeblich.
Stand: 01.06.2023
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