Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

für die Vermietung von Event-, Party- und Veranstaltungsausstattung über BI-VERLEIH.DE

Anbieter

BI-VERLEIH.DE, Inhaber Gennady Tiwrowski

Anschrift

Breipohls Hof 4, 33659 Bielefeld, Deutschland

Telefon

+49 (0)176-20268581

E-Mail

info@bi-verleih.de

Website

https://bi-verleih.de

AGB-Seite

https://bi-verleih.de/agb

USt-IdNr.

DE365517042

Diese Fassung ist für die Veröffentlichung und Einbeziehung im Website-, Angebots-, Reservierungs- und Rechnungsprozess von BI-VERLEIH.DE vorbereitet.


1. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Vermietung von Event-, Party- und Veranstaltungsausstattung zwischen BI-VERLEIH.DE, Inhaber Gennady Tiwrowski, Breipohls Hof 4, 33659 Bielefeld, Deutschland, E-Mail: info@bi-verleih.de, Web: https://bi-verleih.de, nachfolgend "Vermieter", und dem Kunden.

(1a) Diese AGB gelten auch für ausdrücklich vereinbarte Kauf- und Verbrauchspositionen, die zusammen mit einer Miete angeboten oder gebucht werden, zum Beispiel Sirup, Becher, Strohhalme, Brennpaste, Einwegartikel, Ersatzteile, Verbrauchsmaterial, Servicepositionen oder sonstiges Zubehör.

(2) Kunden können Verbraucher im Sinne des § 13 BGB oder Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sein.

(3) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Vermieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

(4) Maßgeblich für Art, Umfang, Dauer und Preis der Leistung ist die jeweilige Auftragsbestätigung, Reservierungsbestätigung oder Rechnung.

2. Angebot, Buchung und Vertragsschluss

(1) Angebote, Angaben auf der Website, Abbildungen, Maße, Farben und Beispielbilder sind freibleibend und dienen der Orientierung, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bestätigt werden.

(2) Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung, Reservierungsbestätigung, Rechnungsstellung, ausdrückliche Annahme des Angebots oder durch Übergabe der Mietgegenstände zustande.

(3) Zusatzleistungen wie Lieferung, Aufbau, Abbau, Installation, Einweisung, Personal, Sonderreinigung oder Transport innerhalb eines Grundstücks sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.

(4) Offensichtliche Preis-, Rechen-, System- oder Übertragungsfehler begründen keinen Anspruch auf Durchführung des Vertrags zu den fehlerhaften Bedingungen.

(5) Anfragen über die Website, den Mietkorb, das Kundenkonto, per E-Mail, telefonisch oder über sonstige Kommunikationswege stellen zunächst eine Anfrage oder Angebotsgrundlage dar. Der Kunde erhält ein Angebot, eine Auftragsbestätigung oder eine Reservierungsbestätigung. Angebote können eine Annahmefrist enthalten; bei BI-VERLEIH.DE beträgt diese im Angebotsprozess regelmäßig 48 Stunden bzw. 2 Arbeitstage, soweit im Angebot nichts anderes angegeben ist.

(6) Die Annahme der AGB und der Datenschutzbestimmungen wird im Website- und Bestellprozess dokumentiert. Bei manuell erfassten Bestellungen ist maßgeblich, dass dem Kunden die AGB vor Vertragsschluss bereitgestellt oder in der Kommunikation nachweisbar einbezogen wurden.

(7) Unvollständige, technisch fehlerhafte oder aus Browser-Validierung abgebrochene Online-Anfragen werden erst nach Prüfung und ausdrücklicher Bestätigung durch den Vermieter verbindlich. Der Vermieter darf fehlende Angaben anfordern, Preise korrigieren oder die Anfrage ablehnen, wenn Daten, Verfügbarkeit oder Lieferbedingungen nicht plausibel sind.

3. Mietdauer und Nutzung

(1) Die Mietdauer ergibt sich aus der Auftrags- oder Reservierungsbestätigung.

(2) Eine Verlängerung der Mietdauer bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters.

(3) Der Kunde darf die Mietgegenstände nur bestimmungsgemäß, sorgfältig und unter Beachtung aller Hinweise, Sicherheitsvorgaben und Bedienungsanleitungen nutzen.

(4) Eine Weitergabe, Untervermietung oder Nutzung durch Dritte außerhalb der Veranstaltung ist nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters zulässig.

4. Widerrufsrecht bei Verbrauchern

(1) Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Vorschriften und die auf der Website gesondert bereitgestellte Widerrufsbelehrung bzw. Widerrufsrecht-Seite.

(2) Die gesonderte Widerrufsbelehrung ist für Inhalt, Fristen, Voraussetzungen, Ausnahmen und Folgen eines Widerrufs maßgeblich. Dieser Abschnitt enthält keine eigenständige oder abweichende Widerrufsbelehrung.

(3) Zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt.

5. Stornierung und freiwillige Rücktrittsregelung

(1) Der Kunde kann vor Mietbeginn in Textform stornieren. Maßgeblich ist der Zugang der Stornierung beim Vermieter.

(2) Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, gelten folgende pauschale Rücktrittskosten:

  • bis 7 Kalendertage vor Abholung oder Lieferung: kostenfrei
  • 5 bis 4 Kalendertage vorher: 30 Prozent der Auftragssumme
  • 3 bis 2 Kalendertage vorher: 75 Prozent der Auftragssumme
  • ab Abhol- oder Liefertag sowie bei Nichterscheinen: 100 Prozent der Auftragssumme

(3) Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dem Vermieter bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

(4) Stornierungen, Rücktritte, Kündigungen, Terminabsagen und sonstige vertragsrelevante Erklärungen bedürfen mindestens der Textform, zum Beispiel per E-Mail, Kundenkonto oder Kontaktformular.

(5) Telefonische Mitteilungen, mündliche Absprachen oder Mitteilungen über Dritte werden erst verbindlich, wenn sie durch die erklärende Vertragspartei in Textform bestätigt wurden.

(6) Bei bereits erstellten Rechnungen kann eine Stornierung, Teilstornierung oder Ausfallgebühr durch Rechnungskorrektur, Gutschrift, Kautionsbeleg oder gesonderten Beleg dokumentiert werden, soweit dies buchhalterisch erforderlich ist.

6. Preise, Zahlung und Kaution

(1) Es gelten die in der Auftragsbestätigung, Reservierungsbestätigung oder Rechnung ausgewiesenen Preise.

(2) Mietpreis, Zusatzleistungen, Lieferkosten, Kautionen und sonstige Forderungen sind mit Rechnungsstellung fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

(2a) Bei Vorkasse per Überweisung richtet sich die Zahlungsfrist nach dem im Mietkorb, Angebot, Kundenportal oder in der Rechnung berechneten Veranstaltungsvorlauf. Bei kurzfristigen Terminen kann der Betrag sofort nach Rechnungseingang fällig sein. Die Zahlung muss spätestens 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn beziehungsweise vor vereinbarter Abholung oder Anlieferung eingehen.

(2b) Vorkasse per PayPal-Überweisung ist wegen der Zahlungsgebühren regulär nur bei mindestens 14 Tagen Vorlauf vorgesehen. Bei kürzerem Vorlauf ist PayPal nur nach ausdrücklicher Bestätigung durch den Vermieter möglich. PayPal vor Ort ist ebenfalls nur im Ausnahmefall und nach vorheriger Absprache möglich.

(3) Die Kaution dient der Sicherung sämtlicher Ansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis, insbesondere wegen Schäden, Verlust, Reinigung, Fehlteilen, verspäteter Rückgabe oder Nutzungsausfall.

(4) Eine Rückzahlung der Kaution erfolgt nach Rückgabe und Prüfung der Mietgegenstände, in der Regel innerhalb von 14 Werktagen, sofern keine offenen Ansprüche bestehen.

(5) Miete, Lieferkosten, gesetzliche Umsatzsteuer, Kaution, Auf- und Abbau, Reinigung und sonstige Zusatzpositionen können im Angebot, in der Bestätigung oder in der Rechnung getrennt ausgewiesen werden. Eine Kaution ist eine Sicherungsleistung und wird separat geführt.

(6) Kautionseingänge, Erstattungen, Teilverrechnungen und Rückzahlungen können durch interne Kautionsbelege, Zahlungsnachweise und Buchhaltungsbelege dokumentiert werden.

7. Lieferung, Abholung, Aufbau und Abbau

(1) Eine Lieferung erfolgt grundsätzlich bis zur Bordsteinkante oder bis zu einem mit dem Fahrzeug zumutbar erreichbaren Übergabepunkt, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

(2) Weitertragen, Transport über Treppen, lange Laufwege, Aufbau am Veranstaltungsort, Abbau oder Einlagerung sind nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

(3) Der Kunde hat sicherzustellen, dass Zufahrten, Wege, Türen, Tore, Aufzüge und Aufstellflächen rechtzeitig frei, geeignet und zugänglich sind.

(4) Wartezeiten, zusätzliche Wege, nicht vorbereitete Flächen, Hindernisse oder Mehraufwand können zusätzlich berechnet werden, sofern sie vom Kunden oder aus dessen Verantwortungsbereich verursacht wurden.

(5) Der Vermieter darf Aufbau, Übergabe oder Betrieb verweigern oder unterbrechen, wenn Sicherheitsbedenken bestehen, Aufstellflächen ungeeignet sind, behördliche Vorgaben entgegenstehen oder Wetterbedingungen eine sichere Nutzung nicht zulassen.

(6) Ist bei einem Artikel, in der Auftragsbestätigung oder in der Reservierungsbestätigung "Selbstaufbau ist nicht möglich" oder ein vergleichbarer Hinweis angegeben, erfolgen Aufbau, Abbau und sicherheitsrelevante Veränderungen ausschließlich durch den Vermieter oder durch von ihm freigegebene Personen.

(7) Ist bei Selbstabholung eine gesonderte Rückgabeadresse vereinbart, ist diese für die Rückgabe maßgeblich. Ohne abweichende Vereinbarung erfolgt die Rückgabe am vereinbarten Abholort oder an der in der Bestätigung genannten Rückgabeadresse.

8. Aufstellflächen, Untergrund und Hindernisse

(1) Der Kunde ist für die rechtzeitige Bereitstellung einer geeigneten, ebenen, tragfähigen, hindernisfreien und sicheren Aufstellfläche verantwortlich.

(2) Der Kunde hat den Vermieter vorab über Leitungen, Rohre, Kabel, Bewässerungsanlagen, Bodenheizungen, empfindliche Bodenbeläge, unterirdische Einbauten, Gefälle, weichen Untergrund oder sonstige Risiken zu informieren.

(3) Schäden, Mehraufwand oder Verzögerungen, die durch ungeeignete, nicht vorbereitete oder nicht richtig mitgeteilte Gegebenheiten entstehen, trägt der Kunde, soweit diese nicht vom Vermieter zu vertreten sind.

(4) Für Schäden an Rasen, Pflaster, Böden oder sonstigen Flächen haftet der Kunde, soweit diese auf die vereinbarte Nutzung, nicht mitgeteilte Risiken, ungeeigneten Untergrund oder Anweisungen des Kunden zurückzuführen sind. Eine Haftung des Vermieters für eigenes Verschulden bleibt unberührt.

9. Zelte, Pavillons, Sicherungen und Veränderungen

(1) Zelte, Pavillons, Stretchzelte, Heringe, Bodenanker, Ballastierungen, Spann-Gummis, Seitenteile, Gestänge, Dachverbindungen und sonstige Sicherungselemente dürfen nach Übergabe nicht eigenmächtig entfernt, gelöst, versetzt, geöffnet, verändert oder umgebaut werden.

(2) Änderungen an einer aufgebauten Konstruktion dürfen nur durch den Vermieter oder mit ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters erfolgen.

(3) Werden nach Übergabe eigenmächtige Veränderungen vorgenommen, entspricht die Konstruktion nicht mehr dem vom Vermieter hergestellten Zustand. In einem solchen Fall können sich haftungs- und versicherungsrechtliche Fragen ergeben.

(4) Der Kunde hat erkennbare Veränderungen, Lockerungen, Schäden, Witterungsrisiken oder Sicherheitsbedenken unverzüglich mitzuteilen und die Nutzung bis zur Klärung einzustellen, wenn eine Gefahr nicht ausgeschlossen werden kann.

(5) Der Vermieter dokumentiert den ordnungsgemäßen Aufbau von Zeltanlagen grundsätzlich durch Fotos, interne Protokolle oder sonstige Nachweise. Diese Dokumentation dient der Qualitätssicherung und der Absicherung beider Vertragsparteien.

10. Wetter, Wind und Outdoor-Equipment

(1) Zelte, Pavillons, Schirme, Hüpfburgen und sonstige Outdoor-Ausstattung dürfen bei ungeeigneten Wetterbedingungen nicht genutzt werden.

(2) Zelte und Pavillons dürfen bei Windgeschwindigkeiten über 50 km/h nicht genutzt werden, sofern keine abweichende schriftliche Freigabe des Vermieters vorliegt.

(3) Offizielle Wetterwarnungen, Sturmwarnungen, Gewitterwarnungen und behördliche Hinweise sind vom Kunden zu beachten.

(4) Der Kunde ist während der Mietzeit verpflichtet, die Wetterlage zu beobachten und bei Gefahr die Nutzung einzustellen sowie den Vermieter unverzüglich zu informieren.

11. Sicherheit, Feuer, Rauch und Strom

(1) Der Kunde hat alle Sicherheits- und Nutzungshinweise des Vermieters zu beachten. Dies gilt auch für Hinweise auf der Website unter https://www.bi-verleih.de/sicherheitshinweise.

(2) In Zelten sowie im Umkreis von mindestens 3 Metern sind Rauchen, offenes Feuer, Grillgeräte, Heizgeräte ohne Freigabe, Pyrotechnik und vergleichbare Gefahrenquellen untersagt.

(3) Der Kunde stellt geeignete Stromanschlüsse, ausreichende Absicherung und sichere Kabelführung bereit, sofern elektrische Geräte genutzt werden.

(4) Der Vermieter haftet nicht für Schäden oder Funktionsstörungen, die durch ungeeignete Stromversorgung, Überlastung, unsachgemäße Nutzung oder kundenseitige Installation entstehen, soweit der Vermieter dies nicht zu vertreten hat.

12. Obhutspflicht des Kunden

(1) Der Kunde übernimmt die Obhut über die Mietgegenstände ab Übergabe bis zur Rückgabe.

(2) Der Kunde hat die Mietgegenstände vor Beschädigung, Verlust, Diebstahl, Witterung, Verschmutzung, unsachgemäßer Nutzung und Zugriff unbefugter Dritter zu schützen.

(3) Schäden, Verlust, Diebstahl, Fehlteile oder sicherheitsrelevante Auffälligkeiten sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.

13. Rückgabe

(1) Die Rückgabe hat zum vereinbarten Zeitpunkt vollständig, geordnet, trocken, sauber und transportbereit zu erfolgen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

(2) Mietgegenstände dürfen nicht nass, stark verschmutzt, beschädigt, unvollständig oder unsachgemäß verpackt zurückgegeben werden.

(3) Erfolgt die Rückgabe verspätet, unvollständig, verschmutzt oder nicht transportbereit, kann der hierdurch entstehende Mehraufwand berechnet werden.

(4) Fehlende Teile, Verpackungen, Hussen, Sicherungen, Verbindungselemente, Kabel, Heringe, Gewichte oder Zubehör können zum Wiederbeschaffungswert oder Reparaturwert berechnet werden.

14. Schäden, Reinigung, Verlust und Nutzungsausfall

(1) Der Kunde haftet für Schäden, Verlust, Diebstahl, außergewöhnliche Verschmutzung und Fehlteile, die während der Mietzeit entstehen, soweit diese aus seinem Verantwortungsbereich stammen.

(2) Dies gilt auch für Schäden durch Gäste, Besucher, Dienstleister, Mitarbeiter, Veranstalter, Kinder, Tiere oder sonstige Dritte, die dem Verantwortungsbereich des Kunden zuzurechnen sind.

(3) Außergewöhnliche Verschmutzungen, insbesondere durch Erde, Sand, Wachs, Getränke, Speisen, Farbe, Kleber, Ruß, Harz, Laub, Vogelkot, Baumharz oder sonstige schwer entfernbare Rückstände, können gesondert berechnet werden.

(4) Ist eine Weitervermietung wegen Beschädigung, Verschmutzung, Verlust, verspäteter Rückgabe oder fehlender Teile nicht möglich, kann der Vermieter eine angemessene Nutzungsausfallentschädigung verlangen.

(5) Bei Beschädigung kann der Vermieter Reparaturkosten, Wertminderung, Wiederbeschaffungswert, Prüfkosten, Reinigungskosten und erforderliche Transportkosten geltend machen.

(6) Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

15. Rückgabeprüfung und Dokumentation

(1) Werden bei Rückgabe Schäden, Fehlteile oder Verschmutzungen festgestellt, die bei Übergabe nicht vorhanden waren, wird vermutet, dass diese während der Mietzeit entstanden sind, sofern der Kunde keinen Gegenbeweis erbringt.

(2) Der Vermieter ist berechtigt, Zustand, Aufbau, Übergabe, Rückgabe, Schäden, Verschmutzungen und Fehlteile durch Fotos, Videos, Protokolle oder sonstige Nachweise zu dokumentieren.

(3) Die Dokumentation erfolgt grundsätzlich ohne Aufnahme von Personen. Soweit Personen unbeabsichtigt erkennbar sein sollten, werden die Aufnahmen nur zur Vertragsabwicklung, Beweissicherung oder Anspruchsprüfung verwendet.

(4) Digitale Unterschriften, Zustimmungsfelder, Prüfsummen, Zeitstempel und technische Nachweise können verwendet werden, um Übergabe, Rückgabe, Kenntnisnahme und den Zustand der Mietgegenstände nachvollziehbar zu dokumentieren.

16. Haftung des Kunden

(1) Der Kunde haftet für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung, Pflichtverletzung, Nichtbeachtung von Sicherheits- und Nutzungshinweisen, ungeeignete Aufstellflächen, eigenmächtige Veränderungen oder verspätete Rückgabe entstehen.

(2) Der Kunde stellt den Vermieter von Ansprüchen Dritter frei, soweit diese auf Umständen beruhen, die der Kunde zu vertreten hat.

17. Haftung des Vermieters

(1) Der Vermieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.

(4) Zwingende gesetzliche Haftungstatbestände bleiben unberührt.

18. Höhere Gewalt und Sicherheitsrisiken

(1) Ereignisse höherer Gewalt, extreme Wetterlagen, Naturkatastrophen, behördliche Maßnahmen, Stromausfälle, Verkehrsstörungen oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse können zur Anpassung, Verschiebung, Aussetzung oder Absage der Leistung führen.

(2) Der Vermieter ist berechtigt, Leistungen nicht oder nur angepasst auszuführen, wenn eine sichere Durchführung nicht gewährleistet ist.

19. Genehmigungen, Veranstalterpflichten und Versicherung

(1) Der Kunde ist Veranstalter der jeweiligen Veranstaltung, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

(2) Der Kunde trägt die Verantwortung für Genehmigungen, behördliche Auflagen, Fluchtwege, Brandschutz, Lärmschutz, GEMA, Jugendschutz, Verkehrssicherung und sonstige gesetzliche Anforderungen, soweit diese nicht ausdrücklich vom Vermieter übernommen wurden.

(3) Dem Kunden wird empfohlen, eine geeignete Veranstalterhaftpflichtversicherung abzuschließen.

20. Gutscheine, Rabatte und Treueboni

(1) Gutscheine, Rabattcodes und Treueboni sind freiwillige Leistungen des Vermieters, sofern sie nicht entgeltlich erworben wurden.

(2) Sie sind nur im angegebenen Zeitraum, nur nach den jeweiligen Bedingungen und nur einmalig einlösbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

(3) Eine Barauszahlung, Übertragung auf Dritte, Kombination mit anderen Rabatten oder nachträgliche Verrechnung ist ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestätigt wurde.

(4) Entgeltlich erworbene Wertgutscheine behalten ihren gesetzlichen Wert nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.

20a. Zubehör, Verbrauchsmaterial, digitale Anfragefunktionen und Systemprüfungen

(1) Im Mietkorb können zu einzelnen Hauptartikeln passende Zubehörgruppen, Kaufartikel, Verbrauchsmaterialien oder kostenpflichtige Mehrmengen angezeigt werden. Inklusive Mengen gelten nur in dem im Angebot, Mietkorb oder der Auftragsbestätigung angegebenen Umfang. Darüber hinaus gewählte Mengen können als kostenpflichtige Kauf- oder Zusatzposition berechnet werden.

(2) Automatisch vorgeschlagene oder automatisch vorausgewählte Zusatzpositionen dienen der besseren Planung, begründen aber erst nach Prüfung und Bestätigung einen verbindlichen Anspruch auf Lieferung oder Bereitstellung. Maßgeblich sind die zuletzt bestätigten Bestell-, Angebots-, Auftragsbestätigungs- oder Rechnungsdaten.

(3) Geteilte Warenkörbe, offene Mietkörbe, unvollständige Checkout-Vorgänge, Kundenportal-Nachrichten, Zahlungsstatusanzeigen, Lexoffice-Abgleiche, Routenprüfungen, Inventarhinweise und automatische Cron-Hinweise sind technische Verwaltungs- und Prüffunktionen. Sie ersetzen keine individuelle Prüfung durch den Vermieter und können im Angebot oder in der Auftragsbestätigung korrigiert werden.

(4) Bestands-, Verfügbarkeits- und Beschaffungsanzeigen im System dienen der internen Planung. Eine Verfügbarkeit ist erst verbindlich, wenn der Vermieter die Bestellung ausdrücklich bestätigt hat.

(5) Für Kauf- und Verbrauchsartikel gelten, soweit nichts anderes vereinbart wurde, die kaufrechtlichen Vorschriften. Verbrauchte oder geöffnete Verbrauchsartikel werden nicht zurückgenommen, sofern kein gesetzlicher Anspruch besteht.

21. Unternehmerregelung

(1) Ist der Kunde Unternehmer, gilt ergänzend: Der Kunde hat Mietgegenstände bei Übergabe unverzüglich zu prüfen und erkennbare Mängel unverzüglich anzuzeigen.

(2) Für Verträge mit Unternehmern ist, soweit gesetzlich zulässig, Bielefeld Gerichtsstand.

(3) Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

22. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zur Vertragsabwicklung, Kommunikation, Zahlungsabwicklung, Betrugsprävention, Bonitätsprüfung und Anspruchsverfolgung nach Maßgabe der DSGVO. Weitere Informationen sind abrufbar unter:

https://www.bi-verleih.de/datenschutz

22a. Kundenportal, elektronische Kommunikation und Nachweise

(1) Der Vermieter kann dem Kunden ein Kundenportal oder einen Bestelllink bereitstellen. Dort können Angebote, Dokumente, Statusanzeigen, Nachrichten, Kalenderdateien, Zahlungsinformationen und weitere Unterlagen angezeigt werden.

(2) Der Zugang zum Kundenportal kann aus Sicherheits-, Datenschutz-, Missbrauchs-, Storno- oder Archivierungsgründen gesperrt, eingeschränkt oder neu bereitgestellt werden.

(3) Elektronische Bestätigungen, Angebotsannahmen, Ablehnungen, Signaturen, Uploads, Logistikscheine, Kautionsbelege, Statusprotokolle und Versandnachweise können zur Vertragsdurchführung und Nachweisführung gespeichert werden.

(4) Automatische E-Mail-Erinnerungen, Zahlungsprüfungen, Bewertungsanfragen, Stornohinweise, Newsletter und Service-E-Mails werden nur nach den im System hinterlegten Regeln versendet. Transaktionsmails zur Vertragsabwicklung bleiben von Newsletter-Abmeldungen unberührt.

23. Verbraucherstreitbeilegung

(1) Der Vermieter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, sofern keine gesetzliche Verpflichtung besteht.

24. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht.

(2) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen mindestens der Textform, sofern keine strengere Form gesetzlich vorgeschrieben ist.

(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(4) An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: 27.07.2026

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Neuigkeiten aus dem Eventausstattungskatalog

Bänke und Tisch Bierzeltgarnitur mieten in Bielefeld

Bierzeltgarnitur mieten ab 15 Euro pro 24 Std.

Anlieferung und Abholung zusätzlich buchbar
Auf- u. Abbau zusätzlich buchbar
Biete Ihnen 15 Tische 75 cm breite sowie 30 Sitzbänke zur Vermietung in Weiß an.
Bierzeltgarnitur weiß mieten
15

Sie planen eine Veranstaltung und benötigen professionelle Eventausstattung? Als verlässlicher Partner bieten wir einen umfassenden Verleih-Service. Unser Angebot reicht von hochwertigem Veranstaltungsequipment bis hin zu individueller Beratung, um Ihre Veranstaltung unvergesslich zu gestalten. Bei uns können Sie Eventtechnik, Partyzubehör, Mietmöbel, Bühnen, Licht- und Tontechnik, Zelte, Konferenztechnik, Messeequipment und vieles mehr mieten. Wir sind Ihre Experten für Hochzeits- und Firmenevents, bieten Mietgeschirr, Besteck, Catering-Ausrüstung sowie stilvolle Lounge-Möbel. Unsere Dekorationen und Floristik schaffen eine einladende Atmosphäre, während unsere VIP-Bereich Ausstattung Ihrem Event eine exklusive Note verleiht. Von Messestandausrüstung bis zur audiovisuellen Technik bieten wir die passende Lösung. Auch Bühnenpodeste und Laufstege gehören zu unserem Sortiment, um Ihrer Veranstaltung das gewisse Extra zu geben.

Unsere renommierte Eventagentur ist in Herford, Lemgo, Bielefeld und den umliegenden Städten Bad Salzuflen, Gütersloh, Paderborn, Minden, Schloß Holte-Stukenbrock, Werther, Porta Westfalica, Rheda-Wiedenbrück, Lage, Versmold, Marienfeld und weiteren Städten tätig. Wir sind Ihre Partner für verschiedenste Anlässe wie Firmenfeiern, Geburtstagsfeiern, Abiturfeiern, Kommunionen, Abibälle, Konfirmationen, Beerdigungen, Taufen und mehr. Unser breites Mobiliar-Angebot umfasst Tische, Stühle, Tischdecken, Fotoboxen und stilvolle Loungemöbel. Zudem bieten wir verschiedene Zeltvarianten, von Faltzelten über Festzelte bis hin zu Pavillons. Auch praktisches Equipment wie Stehtische und Heizgeräte stehen zur Verfügung.

Unsere Dienstleistungen erstrecken sich über die gesamte Region, einschließlich Oerlinghausen, Leopoldshöhe, Detmold, Herzebrock-Clarholz, Spenge, Enger, Hiddenhausen und weitere Städte im Umkreis von ca. 200 km um Bielefeld. Wir bieten nicht nur Hüpfburgen und Grills, sondern auch hochwertige Loungemöbel, Licht- und Tonanlagen sowie professionelle Musikanlagen. Unser Ziel ist es, Ihre Veranstaltung in Städten wie Augustdorf, Oerlinghausen, Leopoldshöhe, Detmold, Herzebrock-Clarholz, Spenge, Enger und Hiddenhausen perfekt auszustatten. Ganz gleich, ob es sich um eine private Feier oder eine große öffentliche Veranstaltung handelt, wir haben die Eventausstattung, die Sie benötigen. Kontaktieren Sie uns jetzt, um Ihr Event zu planen und die passende Ausstattung zu mieten.

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