Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Vermietung von Eventausstattung
1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle bestehenden und zukünftigen Mietverträge zwischen dem Unternehmen und dem Mieter bzw. der Mieterin. Das Unternehmen bietet die Vermietung von Eventausstattung an, darunter Bestuhlung, Tische, Elektrogeräte, Anhänger, Beleuchtung, Zelte, Bühnenelemente, Heizsysteme, Geschirr, Dekoration und weiteres Equipment für Veranstaltungen. Abweichende Bedingungen des Vertragspartners gelten nur, wenn das Unternehmen diese ausdrücklich schriftlich anerkannt hat. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB den Vereinbarungen in individuellen Verträgen widersprechen, haben die individuellen Vereinbarungen Vorrang vor den AGB. Der Begriff "Mieter bzw. die Mieterin" in diesen AGB bezieht sich sowohl auf Unternehmer als auch Verbraucher im Sinne der §§ 13 und 14 BGB.
2. Angebot und Vertragsabschluss
Das Unternehmen stellt auf Anfrage des Mieters ein verbindliches Angebot, das den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unterliegt. Durch die Erteilung des Auftrags, sei es schriftlich, mündlich oder elektronisch, erklärt der Mieter bzw. die Mieterin seine Absicht, einen Vertrag abzuschließen. Die Volljährigkeit des Mieters ist eine Voraussetzung für den Vertragsabschluss. Ein Vertrag kommt zustande, sobald das Unternehmen dem Mieter eine schriftliche Auftragsbestätigung erteilt oder die Mietgegenstände übergeben werden. Die schriftliche Auftragsbestätigung legt den Vertragsumfang fest. Produktbeschreibungen in Angeboten oder Dokumenten stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar, es sei denn, diese sind explizit in der Auftragsbestätigung festgehalten.
Zusätzliche Leistungen, wie Lieferung, Aufbau, technische Betreuung, Reinigung oder sonstige Servicedienstleistungen, müssen separat vereinbart und in der Auftragsbestätigung aufgeführt werden.
3. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung erfolgt nach den im Vertrag vereinbarten Zahlungsmodalitäten. Der Vermieter erhebt eine Kaution, um mögliche Schäden oder Verluste abzusichern. Bei Beschädigung oder verspäteter Rückgabe behält sich das Unternehmen vor, die Kaution ganz oder teilweise einzubehalten. Sollten die Kosten für Ersatz oder Reparatur die Kaution übersteigen, wird dem Mieter eine gesonderte Rechnung gestellt.
3.1 Zinsen und Mahngebühren
Bei verspäteter Zahlung fallen Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz an. Mahnungen werden mit einer Gebühr von 10,00 EUR berechnet.
3.2 Bezahlmethoden
✅ EC / Giro-Zahlung vor Ort
✅ Bezahlung mit PayPal vor Ort
- Sollte eine andere Person die Waren für Sie abholen, bitten wir Sie, entweder per Vorabüberweisung zu zahlen oder vor Ort mit PayPal zu bezahlen. Visa-Zahlungen sind bei uns nicht möglich.
✅ Live-Überweisung vor Ort
- Der Kunde übernimmt sämtliche Gebühren, die bei der Live-Überweisung anfallen.
✅ Vorauszahlung per Überweisung
- Bitte überweisen Sie den Gesamtbetrag aus dem Angebot spätestens 2 Wochen vor der Veranstaltung auf unser Konto. Geben Sie dabei Ihre Angebotsnummer als Verwendungszweck an.
4. Abholung, Lieferung und Rückgabe
Die Mietgegenstände können entweder vom Mieter abgeholt oder gegen Aufpreis geliefert werden. Der Mieter hat sicherzustellen, dass Abholung oder Rückgabe termingerecht erfolgen und die Mietgegenstände in sauberem und unbeschädigtem Zustand zurückgegeben werden.
4.1 Verantwortlichkeiten des Mieters
Der Mieter ist verpflichtet, das Mietgut vor Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl zu schützen. Beschädigungen oder Verluste sind unverzüglich dem Vermieter zu melden.
4.2 Reinigung
Das Mietgut muss in einwandfreiem Zustand zurückgegeben werden. Ansonsten behält sich der Vermieter das Recht vor, Reinigungsgebühren in Rechnung zu stellen.
4.3 Identifikationspflicht
Der Mieter ist verpflichtet, bei Abholung oder Lieferung einen gültigen Ausweis vorzulegen.
4.4 Lieferbedingungen und Wartezeit
Falls bei der Lieferung keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt als Standard die Selbstabholung der Mietgegenstände durch den Mieter. Wenn eine Lieferung vereinbart wurde, aber keine genaue Bestimmung des Lieferortes getroffen wurde, gilt der Lieferort als Bordsteinkante. Sollte der Zugang zum Lieferort nicht direkt zugänglich sein und zusätzliche Verzögerungen durch den Mieter verursacht werden, wird eine Wartegebühr von 60 EUR für jede angefangene 10 Minuten Wartezeit berechnet. Der Mieter hat sicherzustellen, dass die Lieferung ohne Verzögerung erfolgen kann und der Zugang zum Lieferort frei ist.
5. Transport und Installation
5.1 Lieferung
Die Anlieferung durch den Vermieter erfolgt zu den vereinbarten Konditionen. Der Mieter stellt sicher, dass die Lieferadresse zugänglich ist und keine Verzögerungen verursacht werden. Zusätzlicher Aufwand durch erschwerte Anlieferung kann gesondert berechnet werden.
5.2 Installation
Die Montage von Eventausstattung, Zelten, Bühnen oder elektrischen Anlagen wird nur durch geschultes Personal durchgeführt. Eine unsachgemäße Eigenmontage durch den Mieter ist untersagt.
5.3 Eigentransport
Falls der Mieter die Mietgegenstände selbst transportiert, ist er für eine sachgemäße Ladungssicherung verantwortlich. Beschädigungen durch unsachgemäßen Transport gehen zu Lasten des Mieters.
6. Haftung und Versicherung
Der Mieter haftet für Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch entstehen. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Personenschäden oder Sachschäden Dritter.
7. Höhere Gewalt
Bei Ereignissen höherer Gewalt, die zur Verzögerung oder Verhinderung der Leistung führen, haftet das Unternehmen nicht.
8. Rückgabe des Mietgutes
Das Mietgut muss zum vereinbarten Termin zurückgegeben werden. Verspätete Rückgabe führt zu zusätzlichen Kosten.
9. Rauchverbot
In allen Mietobjekten, insbesondere Zelten, gilt ein striktes Rauchverbot. Verstöße werden mit Reinigungsgebühren oder Schadensersatz belegt.
10. Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Mieter über, sobald die Mietgegenstände übergeben wurden.
11. Akzeptanz der AGB
Mit Vertragsabschluss bestätigt der Mieter, die AGB gelesen und akzeptiert zu haben.
12. Datenschutz
Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass die im Rahmen der Partnerschaft erhobenen personenbezogenen Daten für die Durchführung des Vertrages verarbeitet werden. Weitere Informationen finden sich in unserer Datenschutzerklärung.
13. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Klauseln dieser AGB unwirksam sein, bleibt der Rest der AGB unberührt. Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Vermieters.
Eventausstattung Verleih in Bielefeld und OWL
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